Besucherparkplätze

Benutzung Besucherparkplatz

Haben Sie Ihr Fahrzeug unbefugterweise auf einem unserer Besucherparkplätze an der Morgartenstrasse 10 bzw. der Ostermundigenstrasse 44 bis 56 abgestellt und deswegen unseren Steckzettel vorgefunden? Dort bestehen nämlich gut signalisierte gerichtliche Verbote und die Parkplätze sind deutlich als Besucherparkplätze markiert.

Sind Sie der Auffassung, dass Sie berechtigt waren, Ihr Fahrzeug – trotz des Verbots – dort abzustellen? Dann bitten wir Sie höflich um eine schriftliche, stichhaltige Begründung innert 10 Tagen mit dem untenstehenden Formular (alle Felder ausfüllen).

Nach unbenutztem Ablauf der Frist bzw. bei ungenügender Begründung müssen wir uns eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vorbehalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
WOHNBAUGENOSSENSCHAFT PRO DOMO BERN

Begründung Parkplatz Benutzung

Vielen Dank für Ihre Begründung. Wir werden diese gerne prüfen.
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