Die GV ist das oberste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den anwesenden und den gültig vertretenen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern, den Mitgliedern. Gesetz und Statuten weisen der GV eine Reihe von Bereichen zu, für die sie zuständig ist. Dazu gehören zum Beispiel Statutenänderungen, Wahlen, Abnahme von Geschäftsbericht, Betriebsrechnung und Bilanz, Genehmigung des Voranschlags und Entlastung des Vorstands. Im Weiteren fallen Beschlüsse betreffend Aufnahme von Darlehen und Krediten sowie im Zusammenhang mit Erwerb, Verpfändung und Veräusserung von Immobilien in die Kompetenz der GV. Die ordentliche GV findet in der Regel im Juni statt.
Der Vorstand hat die nächste GV auf Montag, 23. Juni 2025 festgesetzt.
Der Vorstand leitet die Pro Domo operativ und besteht unter der Leitung der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus 5 bis 7 Personen, die von der GV gewählt werden. Gemäss den Statuten ist der Vorstand für alle Geschäfte zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Dazu verfügt er über die nötigen Kompetenzen.
Die unabhängige Revisionsstelle rapportiert dem Vorstand bzw. der GV. Ihre Aufgaben bestimmt das Gesetz. Die Revisionsstelle prüft insbesondere, ob sich die Erfolgsrechnung und die Bilanz in Übereinstimmung mit den Büchern befinden, ob diese ordnungsgemäss geführt und ob die Darstellung des Geschäftsergebnisses und der Vermögenslage nach den massgeblichen Vorschriften sachlich richtig sind. Die Revisionsstelle erstattet der GV Bericht und ist an der GV vertreten.